Das Bürgerheim Rheinfelden

Baumaßnahmen

Vorgaben der Landesheimbau-Verordnung (LHeimBauVO)

Gesetzliche Vorgaben

Die gesetzlichen Änderungen der Landesheimbauverordnung aus 2009 sehen einige Vorgaben für vollstationäre Einrichtungen vor, welche auch uns betreffen. So dürfen die Wohngruppen eine maximale Größe von 15 Bewohnern nicht überschreiten. Ebenso darf es nur noch Einzelzimmer mit einer Mindestgröße von 16 qm geben.

Die LHeimBauVO sollte bis September 2019 umgesetzt sein, in besonderen Fällen kann der Übergangszeitraum auf bis zu 25 Jahre ausgeweitet werden. Das Bürgerheim hat eine Befreiung erhalten bis 2024, um die Umbaumaßnahmen zu vollenden. 

Im Oktober 2022 wurde durch den Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) der Baubeschluss gefasst. Somit bereitet sich das Bürgerheim nun auf die Umbauten im Inneren und Äußeren vor.

Umbau des Altenheims
Vogelperspektive Planung für das Bürgerheim
Planung aus Sep. 2021

Webcam zur Baustelle Bürgerheim

Anpassung aufgrund der LHeimBauVO

Mittlerweile ist es gut erkennbar, dass das Bürgerheim umgebaut wird. Wir haben auch einiges vor: Zunächst soll der Komplex des Betreuten Wohnens einem ersten Neubauteil A1 weichen. Diese Maßnahme soll in 2 Jahren abgeschlossen sein.

Dieser Link bringt Sie zu allen Webcams der Stadt Rheinfelden (Baden), Die Baustelle des Bürgerheims befindet sich ganz unten.