Das Bürgerheim Rheinfelden

Baumaßnahmen

Vorgaben der Landesheimbau-Verordnung (LHeimBauVO)

Gesetzliche Vorgaben

Die gesetzlichen Änderungen der Landesheimbauverordnung aus 2009 sehen einige Vorgaben für vollstationäre Einrichtungen vor, welche auch uns betreffen. So dürfen die Wohngruppen eine maximale Größe von 15 Bewohnern nicht überschreiten. Ebenso darf es nur noch Einzelzimmer mit einer Mindestgröße von 16 qm geben.

Die LHeimBauVO sollte bis September 2019 umgesetzt sein, in besonderen Fällen kann der Übergangszeitraum auf bis zu 25 Jahre ausgeweitet werden. Das Bürgerheim hat vorerst eine Befreiung erhalten, um die Umbaumaßnahmen zu vollenden. 

Im Oktober 2022 wurde durch den Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) der Baubeschluss gefasst. Mittlerweile befindet sich das Bürgerheim in einer umfangreichen Baumaßnahme und bereitet sich auch auf Veränderungen im Inneren vor.

Umbau des Altenheims
Vogelperspektive Planung für das Bürgerheim
Planung aus Sep. 2021

Webcam zur Baustelle Bürgerheim

Anpassung aufgrund der LHeimBauVO

Zwischenzeitlich wurde der erste Bauabschnitt mit dem neu erstellten Wohntrakt A1 mit 60 Bewohnerplätzen auf 4 Etagen abgeschlossen. Im Untergeschoss befindet sich hier die Verwaltung und die Zentralküche. Der Umzug der Bewohner, der Küche und der Mitarbeiter ist im Oktober 2025 erfolgt. 

Nun erfolgt der zweite Bauabschnitt, bei dem der Bauteil E (aus 1989) einem Anbau an den Wohntrakt A1 weicht. Hier werden 45 Bewohnerplätze auf 3 Etagen erstellt, auf dem Dach wird die Cafeteria ihr neues Domizil erhalten. Geplant ist die Fertigstellung des Traktes A2 Anfang 2027.

Folgender Link bringt Sie zu allen Webcams der Stadt Rheinfelden (Baden), Die Baustelle des Bürgerheims befindet sich ganz unten.