
Baumaßnahmen
Vorgaben der Landesheimbau-Verordnung (LHeimBauVO)
Gesetzliche Vorgaben
Die gesetzlichen Änderungen der Landesheimbauverordnung aus 2009 sehen einige Vorgaben für vollstationäre Einrichtungen vor, welche auch uns betreffen. So dürfen die Wohngruppen eine maximale Größe von 15 Bewohnern nicht überschreiten. Ebenso darf es nur noch Einzelzimmer mit einer Mindestgröße von 16 qm geben.
Die LHeimBauVO sollte bis September 2019 umgesetzt sein, in besonderen Fällen kann der Übergangszeitraum auf bis zu 25 Jahre ausgeweitet werden. Das Bürgerheim hat eine Befreiung erhalten bis 2024, um die Umbaumaßnahmen zu vollenden.
Im Oktober 2022 wurde durch den Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) der Baubeschluss gefasst. Somit bereitet sich das Bürgerheim nun auf die Umbauten im Inneren und Äußeren vor.

Betreutes Wohnen Haus D
Das Haus D, unser kleinerer Bauteil Betreutes Wohnen mit 7 Wohnungen aus dem Baujahr 1959 wurde in 2019 abgerissen und weicht damit einem Neubau.
Die Städtische Wohnbau GmbH hat das Gelände übernommen und der Neubau schreitet sichtbar voran. Die Wohnanlage "Wohnen am Herbert-King-Park" wird 40 unterschiedlich große Wohnungen beherbergen in 4 Baukörpern, die sich windmühlenartig um einen Innenhof gruppieren.