Kostenübersicht
Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2 - 5 ist mit den Kostenträgern ein EinrichtungsEinheitlicher Eigenanteil (EEE) in Höhe von derzeit 62,57 € pro Tag vereinbart. Der in Rechnung gestellte monatliche EEE nach Abzug des Leistungsbetrages der Pflegekassen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig (im Cent-Bereich) vom EEE für 30,42 Tage abweichen.
Ein vollstationärer Heimplatz im Pflegegrad 2 - 5 würde bei uns beispielsweise 3.511,20 Euro kosten. (Nach Abzug des Leistungsbetrages der Pflegekasse / Stand: Januar 2024).
Dieser Betrag reduziert sich zusätzlich bewohnerindividuell um einen Leistungszuschlag der Pflegeversicherung in einer Höhe zwischen 305,62 € und 1.528,24 € (je nach Aufenthaltsdauer in der vollstationären Pflege / nach § 43 c SGB XI)
Zusätzlich können noch folgende Kosten anfallen:
- Medikamenten- und Hilfsmittelzuzahlung (wenn keine Befreiung vorliegt)
- Pauschale für die Privatwäschekennzeichnung (93,00 Euro)
- Kosten für Friseur und Fußpflege (wird im Haus angeboten)
- Kosten für individuelle Einkäufe (z.B. Getränke, Süßigkeiten, Zeitschriften)
- ggf. Kosten für Nutzung eines Fernsehers im eigenen Zimmer (3,00 Euro/Monat)
- ggf. Telefonkosten (15 Euro/Monat, Gespräche ins deutsche Festnetz inklusive, andere 0,15 Euro/Einheit)
- ggf. Kosten für die Ausrichtung von privaten Festen (z. B. Geburtstagsfeier)
- ggf. chemische Reinigung von privater Kleidung (über externe Wäscherei)
- ggf. gewünschte zusätzliche Dienstleistungen (6,30 bis 10,15 Euro je 10 Minuten)
Finanzielle Hilfe zur Pflege
Sollte die eigene Rente nicht zur Begleichung der Heimkosten ausreichen, kann beim Landratsamt Hilfe zur Pflege beantragt werden.
Soziale Betreuung
Gut umsorgt durch den Tag.
Ehrenamt
Die helfende und unterstützende Hand.
Ernährung
Alles für das leibliche Wohl.
Veranstaltungen
Lebensqualität und Rituale.